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  • 01.02.2005 | Arbeitsentgelt

    Höhe der Verzugszinsen auf rückständiges Arbeitsentgelt

    Ein Arbeitnehmer kann auf rückständiges Arbeitsentgelt nicht den erhöhten Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fordern (§ 288 Abs. 2 BGB). Zu diesem Ergebnis kommt das LAG Berlin. Der unterlegene Arbeitnehmer hat Revision beim BAG (Az: 9 AZR 239/04) eingelegt. (Urteil vom 26.3.2004, Az: 8 Sa 262/04) (Abruf-Nr. 043287

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 23 | ID 87778

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