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  • 01.04.2004 | Arbeitgeberleistungen

    Übernahme der Kosten für ein Pkw-Sicherheitstraining

    Kosten für ein Pkw-Sicherheitstraining seines Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber lohnsteuerfrei übernehmen, wenn ein überwiegendes betriebliches Interesse vorliegt. Bei Berufskraftfahrern sieht die Finanzverwaltung das als gegeben an. Die lohnsteuerfreie Übernahme kommt aber auch in Betracht für Arbeitnehmer mit vielen dienstlichen Autofahrten. Dazu zählen zum Beispiel Außendienstmitarbeiter (Service, Montage, Vertrieb) oder Arbeitnehmer, die häufig zwischen verschiedenen Betriebsteilen hin- und herfahren müssen.

    Wichtig: Bei Arbeitnehmern, die allein den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Pkw zurücklegen, liegt kein überwiegendes betriebliches Interesse vor. Ein bezahltes Sicherheitstraining führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. (OFD Koblenz, Verfügung vom 22.10.2003, Az: S 2334 A; Abruf-Nr.  040740 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 55 | ID 110886

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