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  • 07.10.2010 | Amtliche Sachbezugswerte

    Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft steigen 2011 geringfügig an

    Die neuen amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2011 liegen so gut wie fest; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf einer dritten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vorgelegt. Die Werte für die freie oder verbilligte Verpflegung sowie für die Überlassung einer Unterkunft an Arbeitnehmer sollen demnach gegenüber den Werten des Jahres 2010 geringfügig ansteigen.  

     

    Wichtig: Die im Entwurf genannten Sachbezugswerte treten in der Regel auch so in Kraft; das zeigt die Erfahrung aus vielen Jahren. Sollten sich wider Erwarten Änderungen ergeben (zum Beispiel, weil der Bundesrat aufgrund der veränderten Mehrheitsverhältnisse nicht zustimmt), werden wir umgehend darüber berichten.  

    Freie oder verbilligte Verpflegung

    Der Gesamtsachbezugswert für freie oder verbilligte Verpflegung wird im Jahr 2011 von bisher 215 Euro auf 217 Euro im Monat steigen. Der neue Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird sich ab 1. Januar 2011 dabei wie folgt zusammensetzen:  

     

    Sachbezugswerte Verpflegung 2011 (in Euro)

    Personenkreis  

    Frühstück  

    Mittagessen  

    Abendessen  

    Verpflegung insgesamt  

     

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche
    und Azubis  

    47,00  

    (1,57)  

    85,00  

    (2,83)  

    85,00  

    (2,83)  

    217,00  

    (7,23)  

    Volljährige
    Familien-
    angehörige  

    47,00  

    (1,57)  

    85,00  

    (2,83)  

    85,00  

    (2,83)  

    217,00  

    (7,23)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 18 Jahre  

    37,60  

    (1,26)  

    68,00  

    (2,26)  

    68,00  

    (2,26)  

    173,60  

    (5,78)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 14 Jahre  

    18,80  

    (0,63)  

    34,00  

    (1,13)  

    34,00  

    (1,13)  

    86,80  

    (2,89)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 7 Jahre  

    14,10  

    (0,47)  

    25,50  

    (0,85)  

    25,50  

    (0,85)  

    65,10  

    (2,17)  

     

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