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  • 04.05.2009 | Aktuelle Frage

    Durch Entgeltumwandlung finanzierte Altersversorgung mindert Kurzarbeitergeld nicht

    Mit Kurzarbeit soll die derzeitige Wirtschaftskrise bekämpft werden. In der April-Ausgabe (Seite 65) haben wir die verbesserten Rahmenbedingungen und die Berechnung des Kurzarbeitergelds ausführlich dargestellt.  

     

    Ein Leser hat jetzt gefragt, ob eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung das Kurzarbeitergeld mindert. Um es vorwegzunehmen: Nein, dem ist nicht so. Die Begründung liefern wir Ihnen nachfolgend.  

     

    Entgeltumwandlung und Berechnung des Kurzarbeitergelds

    Arbeitnehmer können Teile ihres Arbeitslohns in steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Dadurch mindert sich ihr Bruttolohn.  

     

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