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  • 01.08.2007 | Aktuelle Entwicklungen zum § 37b EStG

    Sozialversicherungspflicht und Anwendung des § 37b EStG auf Geschenke bis 35 Euro

    Seit 1. Januar 2007 können Sachzuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer pauschal mit 30 Prozent versteuert werden (§ 37b EStG). Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der Ausgabe 2/2007, Seite 23. Inzwischen wurden zwei noch strittige Fragen geklärt. 

    Pauschalierung auch für Geschenke bis 35 Euro

    Das BMF hat klargestellt, dass auch Geschenke an Geschäftsfreunde, die den Betrag von 35 Euro nicht überschreiten, pauschal versteuert werden können (Antwort des BMF auf eine Anfrage des DStV; Abruf-Nr. 072408).  

     

    Das heißt: Unabhängig vom Betriebsausgabenabzug beim Zuwendenden können alle Geschenke an Geschäftspartner pauschal nach § 37b EStG versteuert werden. Denn beim Empfänger führen die Geschenke unabhängig von einem möglichen Betriebsausgabenabzug grundsätzlich zu steuerpflichtigen Einnahmen (auch wenn diese in der Praxis regelmäßig nicht versteuert werden). 

     

    Unser Tipp: Aus Vereinfachungsgründen wird der Betrag von 35 Euro aber nur auf die Zuwendung selbst bezogen, obwohl die übernommene Steuer noch eine zusätzliche Zuwendung darstellt. Das heißt: Die für Geschenke bis 35 Euro übernommene Pauschalsteuer gefährdet nicht den Betriebsausgabenabzug. 

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