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  • 07.09.2009 | Aktuelle BFH-Rechtsprechung

    Betriebsveranstaltungen: Rechtsprechung kennen und Gestaltungsspielräume nutzen

    Die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen führt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt vorhandene Gestaltungsspielräume auf. Die abschließende Checkliste ermöglicht einen schnellen Überblick über die lohnsteuerlichen Folgen einer Gestaltung.  

    Begriff, Dauer und Anzahl der Betriebsveranstaltungen

    Entscheidend ist, ob die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers anfallen oder ob sie eine besondere Art der Entlohnung darstellen. Ein betriebliches Eigeninteresse des Arbeitgebers besteht nur, wenn die Freigrenze von derzeit 110 Euro nicht überschritten wird.  

     

    Begriff Betriebsveranstaltung

    Doch zunächst ist die Frage zu klären, ob es sich überhaupt um eine Betriebsveranstaltung handelt. Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und allen Betriebsangehörigen offenstehen.  

     

    Beachten Sie: Liegt keine Betriebsveranstaltung vor, kann weder die Freigrenze für die Steuerfreiheit noch bei Überschreiten der Freigrenze die Lohnsteuerpauschalierung (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) in Anspruch genommen werden.  

     

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