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  • 04.05.2009 | Aktienoption

    Ungekündigtes Arbeitsverhältnis Voraussetzung für Bezugsrecht

    Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Aktienoptionen, und wird das Bezugsrecht an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses geknüpft, benachteiligt diese Regelung den Arbeitnehmer nicht unangemessen. Eine Ausgleichsklausel, wonach sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anlässlich seiner Beendigung abgegolten sind, erfasst auch Ansprüche auf Aktienoptionen. Das BAG betrachtet diese Ansprüche - da sie im Gegensatz zu anderen Sondervergütungen einen ungleich größeren spekulativen Charakter haben - noch nicht als erdiente Vergütung. Im Urteilsfall konnten die Bezugsrechte nur während einer bestimmten Zeit ausgeübt werden und waren an ein zum Zeitpunkt der Ausübung ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis geknüpft. Da der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Aufhebungsvereinbarung beendete, hat das BAG seinen Anspruch aus dem Aktienoptionsplan verneint. (Urteil vom 28.5.2008, Az: 10 AZR 351/07)(Abruf-Nr. 090605)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 77 | ID 126439

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