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  • 01.12.2004 | Abschluss der Lohnkonten

    Tipps zum Jahreswechsel 2004/2005

    Arbeitgeber sind verpflichtet für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die für den Lohnsteuerabzug und die Lohnsteuerzerlegung erforderlichen Merkmale aus der Lohnsteuerkarte oder aus einer entsprechenden Bescheinigung zu übernehmen. Für jeden Monat der Lohnzahlung sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer einzutragen. Das Lohnkonto ist zum Jahresende abzuschließen.

    Vor der Dezemberabrechnung sollten die Eintragungen und die Behandlung einzelner Lohnbestandteile noch einmal überprüft werden. Besonderer Augenmerk sollte dabei auf die Änderungen zum Vorjahr gelegt werden. Für 2004 wären dies vor allem:

  • Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind nicht mehr steuerfrei.
  • Job-Tickets bleiben nur steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der geldwerte Vorteil die Freigrenze von 44 Euro nicht übersteigt und keine weiteren Sachbezüge gewährt werden.
  • Die doppelte Haushaltsführung ist nicht mehr auf zwei Jahre beschränkt. Die Regelung zur unechten doppelten Haushaltsführung (Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand) wurde abgeschafft.

    Weiterer wichtiger Prüfungspunkt ist die Einhaltung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sind nur bis zu diesen Grenzen abzuführen.

    Beitragsbemessungsgrenzen 2004
      Alte Bundesländer Neue Bundesländer
    Arbeitslosen- und allgemeine Rentenversicherung    
    - jährlich 61.800 Euro 52.200 Euro
    - monatlich 5.150 Euro 4.350 Euro
    Knappschaftliche Rentenversicherung    
    - jährlich 76.200 Euro 64.200 Euro
    - monatlich 6.350 Euro 5.350 Euro
    Kranken- und Pflegeversicherung    
    - jährlich 41.850 Euro 41.850 Euro
    - monatlich 3.487,50 Euro 3.487,50 Euro

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