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  • 08.08.2025 · Nachricht · Vergütung

    LAG Köln konkretisiert Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach dem Entgelttransparenzgesetz bei Betriebsvereinbarung

    | Sind die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung in einer Betriebsvereinbarung geregelt, erfüllt der Arbeitgeber den Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers durch die Nennung dieser Regelungen und die Angabe, wo die Regelungen einzusehen sind. Dies folgt daraus, dass § 11 Abs. 2 S. 2 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) auf Betriebsvereinbarungen analog anwendbar ist. Dies hat das LAG Köln im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, die um Überprüfung ihrer Eingruppierung nach dem EntgTranspG bat. |