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    Gesetz für bessere Löhne in der Pflege: Pflegekräfte sollen künftig mehr verdienen

    | Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern. Dazu gehören auch höhere Löhne. Das Kabinett hat dazu den „Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege“ (Abruf-Nr. 209471 ) beschlossen, der zu einer besseren Bezahlung führen wird. Entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen. |

     

    Plan A: Flächentarifvertrag für die ganze Branche

    Erste Möglichkeit im Gesetzentwurf: Die Tarifpartner schließen einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten.

     

    Die Tarifverhandlungen will der neu gegründete Arbeitgeberverband, die „Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche“ aufnehmen.

     

    Mit dem Gesetz wird das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt: Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Außerdem müssen mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können.

     

    Plan B: Lohnuntergrenzen anheben

    Als zweite Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben.

     

    Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten.

     

    Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. Pflegekräfte in Ost- und Westdeutschland sollen künftig denselben Lohn erhalten.

     

    Allgemeiner Pflegemindestlohn gilt noch bis Ende April 2020

    Bisher gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege ‒ nur einen allgemeinen Pflegemindestlohn. Das liegt an der Struktur der Branche mit privaten, kommunalen, freigemeinnützigen und kirchlichen Arbeitgebern.

     

    Wichtig | Der allgemeine Pflegemindestlohn gilt noch bis zum 30.04.2020. Er beträgt derzeit 11,05 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland. Von diesem Mindestlohn profitieren bisher vor allem Pflegehilfskräfte.

    Quelle: ID 45985321

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