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  • 13.08.2014 · Fachbeitrag · Urlaubsentgelt

    Schadenersatz für nicht beantragten und verfallenen Urlaub

    Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nicht nach und verfällt der Urlaub deshalb nach Ablauf des Übertragungszeitraums, muss er nach einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg gegebenenfalls Schadenersatz leisten.

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