30.09.2016 · Fachbeitrag · Urlaub
Urlaubsanspruch bleibt bei Kurzunterbrechung bestehen
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und nahezu unmittelbar darauf ein neues begründet, bilden die beiden Arbeitsverhältnisse urlaubsrechtlich eine Einheit. Das hat das BAG entschieden.
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