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  • 19.01.2026 · Nachricht · Urlaub

    LAG Baden-Württemberg: Weihnachtsgeld bleibt bei Urlaubsabgeltung außen vor

    | Gezahltes Weihnachtsgeld zählt nicht als Gegenleistung zu erbrachter Arbeitsleistung und wird somit bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung nicht berücksichtigt. Weihnachtsgeld ist eine Gratifikation bzw. Jahressonderzahlung mit Mischcharakter, die nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung in einem bestimmten Referenzzeitraum gezahlt wird. Zu diesem Schluss gelangt jedenfalls das LAG Baden-Württemberg. Das letzte Wort hat nun jedoch das BAG. |

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