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  • 14.11.2022 · Nachricht · Urlaub

    EuGH: Urlaubsanspruch verjährt nicht automatisch nach drei Jahren

    | Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verjährt nicht nach §§ 194 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht tatsächlich in die Lage versetzt hat, diesen Anspruch wahrzunehmen. Dies hat der EuGH zur deutschen Rechtslage auf Vorlage des BAG (Beschluss vom 29.09.2020, Az. 9 AZR 266/20) klargestellt. |

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