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  • 17.03.2025 · Nachricht · Sozialplan/Verzugszinsen

    Fälligkeit einer Sozialplanabfindung: Ab wann der Arbeitgeber Verzugszinsen zahlen muss

    | Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig. Zu diesem Schluss gelangt das BAG in einem aktuellen Urteil. |

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