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  • · Fachbeitrag · Sonderzahlungen

    Unter diesen Voraussetzungen ist Weihnachtsgeld verpflichtend zu zahlen

    von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

    | Der Arbeitgeber muss Weihnachtsgeld grundsätzlich nicht zahlen, sondern nur dann, wenn er sich dazu im Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet hat. Ausnahmsweise kann der Arbeitnehmer jedoch einen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld haben, sofern das vorherige Verhalten des Arbeitgebers bei dem Arbeitnehmer einen berechtigten Vertrauenstatbestand begründet hat. Das LAG Baden-Württemberg hat aktuell einen Weihnachtsgeld-Fall entschieden. LGP stellt Ihnen diesen vor und erläutert, worauf Arbeitgeber beim Weihnachtsgeld achten müssen. |

    Streit um die Zahlung von Weihnachtsgeld

    Im Urteilsfall war der Arbeitnehmer seit 2003 in einem Betrieb beschäftigt, der sieben Arbeitnehmer hat. Der Betrieb hat ihm seit Beginn seiner Beschäftigung im Jahr 2003 jeweils mit dem Lohnlauf November des laufenden Kalenderjahrs ein Weihnachtsgeld ohne weitere Erklärungen gezahlt, zuletzt 2017, da aber mit dem Vermerk in der Lohnabrechnung „freiw.“

     

    Seit dem 18.12.2017 ist der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er verlangt die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020.

     

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