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  • 06.07.2021 · Nachricht · Mutterschutz

    Coronabedingter Beschäftigungsentfall – kein Mutterschutzlohn

    | Entfallen in der Corona-Krise sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb des Arbeitgebers, endet für die Schwangere das Beschäftigungsverbot. Ihr steht kein Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG mehr zu. Zu diesem Schluss ist das LAG Köln gelangt. |

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