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  • 22.03.2022 · Nachricht · Mitarbeiterbeteiligung

    Gewinnansprüche aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung

    Gewinnansprüche aus einer sog. indirekten Mitarbeiterbeteiligung, bei der eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers hält, beruhen regelmäßig auf einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage. Sie sind – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – gegenüber der Beteiligungsgesellschaft geltend zu machen. Dies hat das BAG im Fall eines Beton- und Stahlbetonbauers entschieden, der in einem Bauunternehmen beschäftigt war und von diesem seine Gewinnansprüche aus der indirekten Mitarbeiterbeteiligung verlangte.