08.05.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn
Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns unwirksam
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber kündigt, weil der Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn verlangt hat. Dies hat das ArbG Berlin entschieden.
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