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  • · Fachbeitrag · Lohnpfändung

    Ab Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

    | Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erhöhen sich zum 1. Juli 2013. Damit erhöhen sich unter anderem die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |

     

    Der pfändungsfreie Betrag für Arbeitseinkommen für die Zeit vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015 beträgt für Personen

    • ohne Unterhaltsverpflichtung 1.045,04 Euro (bisher: 1.028,89 Euro),
    • bei einer Unterhaltsverpflichtung 1.438,34 Euro (bisher: 1.419,99 Euro),
    • bei zwei Unterhaltsverpflichtungen 1.657,46 Euro (bisher: 1.639,99 Euro) und
    • bei drei Unterhaltsverpflichtungen 1.876,58 Euro (bisher: 1.849,99 Euro).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Tabelle „Lohnpfändung: Pfändungstabellen ab 1. Juli 2013“ finden Sie auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen und Checklisten → Lohnabrechnung
    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 93 | ID 39079960

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