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  • · Fachbeitrag · Familienpflegezeit

    Die Spielregeln der neuen Familienpflegezeit:So gehen Arbeitgeber in der Praxis damit um

    von Rainer Hoffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, St. Ingbert

    | Berufstätige können im Rahmen der neuen Familienpflegezeit seit dem 1. Januar 2012 ihre Angehörigen über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten zu Hause pflegen. Damit dies möglich werden kann, muss der Arbeitgeber mitspielen. Arbeitgeber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Spielregeln in der Pflege- und Nachpflegephase vertraut machen, damit sie wissen, wie sie mit Freistellung und Gehaltszahlung richtig umgehen. |

    Bisherige Varianten der Pflegezeit

    Die neue Familienpflegezeit arrondiert das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das seit Juli 2008 gilt und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege bezweckt. Im Wesentlichen hatten Arbeitnehmer zwei Ansprüche:

     

    • Arbeitnehmer können bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben, um pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut auftretenden Pflegesituation zu betreuen und deren Pflege zu organisieren (§ 2 PflegeZG).

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