14.07.2025 · Nachricht · Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähig krank bei Infektion infolge Tätowierung: LAG Schleswig-Holstein verneint Pflicht zur Entgeltfortzahlung
| Entzündet sich nach einer Tätowierung die Haut und wird der Arbeitnehmer deshalb krank geschrieben, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihm das Entgelt fortzuzahlen. Das hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden. |
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