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  • · Fachbeitrag · Elektromobilität

    Arbeitsvertragliche Gestaltung zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

    von Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Rödl, München

    Das BMF hat die lohnsteuerlichen Regelungen zu Ladestrom, Ladevorrichtung und Stromkostenerstattung im November 2025 angepasst. LGP zeigt, wie die neuen Regeln arbeitsvertraglich rechtssicher umgesetzt werden.

    Hintergrund und Zielsetzung der steuerlichen Förderung

    Der Gesetzgeber hat Anreize geschaffen, damit Unternehmen die Ladeinfrastruktur und Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen unterstützen. Zu den begünstigten Leistungen gehören insbesondere:

     

    • Kostenloses oder verbilligtes Aufladen von Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 3 Nr. 46 EStG).