10.04.2026 · Fachbeitrag · Dienstwagen
BAG: Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam
| Eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubt, Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist einseitig unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Zu diesem Schluss gelangt das BAG. |
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