06.11.2013 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Wirksamkeit einer Spätehenklausel in der Unterstützungskasse
Eine Bestimmung in der Versorgungsordnung einer Unterstützungskasse, wonach ein Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerversorgung nur besteht, wenn die Ehe geschlossen wurde, bevor beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer der Versorgungsfall eingetreten ist (sogenannte Spätehenklausel), ist wirksam, entschied das BAG.
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