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  • 30.10.2013 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Widerruf einer Versorgungszusage nur in engen Grenzen zulässig

    | Dem Widerruf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber sind enge Grenzen gesteckt. Die Veruntreuung von 230.000 Euro durch den Arbeitnehmer reicht nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz nicht für einen Widerruf. |

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