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  • 11.08.2026 · Nachricht · Betriebliche Altersversorgung

    Auslegung einer Versorgungszusage: BAG stellt auf langjährige Berechnungspraxis ab

    Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden.