Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.02.2014 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Arbeitgeber muss auf Entgeltumwandlung nicht hinweisen

    Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Entgelt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für seine betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird (§ 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Nach Ansicht des BAG ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer auf diesen Anspruch hinzuweisen.

    Lehrvideos

    Bleiben Sie auf dem Laufenden.

    Mehr Videos