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  • 22.07.2025 · Nachricht · Aus- und Fortbildung

    Rückzahlung der vom Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren: LAG Mecklenburg-Vorpommern kassiert Rückzahlungsklausel

    | Rückzahlungsvereinbarung muss nach Verantwortungssphäre differnzieren Rückzahlungsvereinbarung muss nach Verantwortungssphäre differnzieren Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der Studiengebühren zu erstatten sind, wenn ein nach Abschluss des Studiums angebotenes Anstellungsverhältnis nicht angetreten wird, benachteiligt den Studenten unangemessen und ist deshalb unwirksam. Das gilt nach Auffassung des LAG Mecklenburg-Vorpommern zumindest dann, wenn praktisch relevante Fallkonstellationen von der Rückzahlungspflicht nicht ausgenommen sind, in denen die Gründe für die Ablehnung des Beschäftigungsangebots nicht in der Verantwortungssphäre des Studenten liegen. |