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  • 05.11.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Ablehnung einer Bewerberin wegen „Kind, 7 Jahre alt!“

    Ein Arbeitgeber hatte im Lebenslauf einer zurückgewiesenen Bewerberin vermerkt, dass sie ein minderjähriges Kind hat. Die Mutter klagte auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung. Das LAG Hamm gab ihr Recht.

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