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  • 02.02.2017 · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Verspäteter Lohn: Arbeitgeber muss 40 Euro Schadenersatz zahlen

    Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, muss dem Arbeitnehmer einen pauschalen Schadenersatz von 40 Euro zahlen. Zu diesem Ergebnis ist das LAG Köln gelangt.