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  • 20.01.2022 · Fachbeitrag · Arbeitnehmerüberlassung

    Grenzüberschreitende Leiharbeit: EuGH konkretisiert Merkmal der gewöhnlichen Tätigkeit

    | Leiharbeitnehmer (insbesondere solche aus dem osteuropäischen Ausland) werden häufig im Niederlassungsland des Verleihunternehmens und nicht im Einsatzland sozialversichert. Denn im Niederlassungsland gelten in der Regel deutlich geringere Abgabensätze als in den westeuropäischen Nachbarländern. Dieser Praxis hat der EuGH nun einen Riegel vorgeschoben. LGP liefert Ihnen nachfolgend die Details. |

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