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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Wissenswertes für Arbeitgeber zum Homeoffice

    von RA Dr. Björn Braun, LL.M., und RA Martin Zindler, Osborne Clarke Köln

    | Das Thema Homeoffice wirft einige rechtliche und steuerliche Fragen auf. Muss der Arbeitgeber Arbeitnehmern die Arbeit im Homeoffice gewähren? Wer muss die Kosten für das Homeoffice tragen? Wie wirkt es sich lohnsteuerlich aus, wenn der Arbeitgeber Aufwendungen erstattet? LGP liefert die Antworten und erläutert, wie Arbeitgeber in der Praxis vorgehen sollten. |

    Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeit im Homeoffice?

    Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitgeber darf den Ort der Arbeitstätigkeit nach billigem Ermessen bestimmen (§ 106 GewO). Die Rechtsprechung bestätigt dieses alleinige Gestaltungsrecht des Arbeitgebers (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014, Az. 5 Sa 378/14, Abruf-Nr. 175076; LAG Köln, Urteil vom 24.05.2016, Az. 12 Sa 677/13, Abruf-Nr. 186898). Umgekehrt kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber nicht zur Tätigkeit im Homeoffice verpflichten.

     

    Wichtig | Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice kann sich aus

         

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