10.07.2026 · Nachricht · Anwesenheitsprämie
Anwesenheitsprämie darf bei streikbedingten Fehltagen gekürzt werden – keine unzulässige Maßregelung
Die Kürzung der Anwesenheitsprämie bei streikbedingten Fehltagen verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) und nicht gegen Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG, da die Kürzung nicht aufgrund der zulässigen Rechtsausübung (Streik) erfolgt, sondern aufgrund eines automatischen Mechanismus, der die Anwesenheit als solche honoriert. Zu diesem Ergebnis gelangt das ArbG Köln.
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