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  • · Fachbeitrag · Altersteilzeit

    Aktuelle Problempunkte bei der Altersteilzeit

    von RA Thorsten Leisinger, WTS Steuerberatungsges. mbH, Frankfurt/M.

    | Für nach dem 31.12.2009 angetretene Altersteilzeitbeschäftigungen gibt es zwar keine staatliche Förderung mehr. Die Steuerfreistellung der Aufstockungsbeträge wurde aber nicht aufgehoben. Damit werden in der Praxis Altersteilzeitarbeitsverträge weiterhin gerne als personalwirtschaftliches Mittel eingesetzt. Der folgende Beitrag zeigt die Grenzen der möglichen Gestaltungsvarianten und erläutert den Einsatz von Wertguthaben zur Freistellung von Mitarbeitern schon während der Arbeitsphase. |

    Grundmodell der Altersteilzeit

    Bei der Altersteilzeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter - meist aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung - wie folgt geändert:

     

    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt, in dem dieser eine Rente beanspruchen kann
      

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