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  • 03.01.2008 | 130-Prozent-Grenze

    BGH: Nach 130-Prozent-Reparatur sechs Monate behalten

    Minuten vor Druckfreigabe dieser Ausgabe erreichte uns das neue BGH-Urteil zur Sechs-Monate-Behaltefrist. Tenor: In der Regel ist eine sechsmonatige Weiternutzung erforderlich. Die Instanzgerichte hatten zunehmend eine Behaltenotwendigkeit nach einer vollständigen Reparatur verneint. Wir hatten stets zur Vorsicht geraten, zuletzt in Ausgabe 12/2007, Seite 4. Diese Skepsis war richtig.  

    Beachten Sie: Zwar weist der Urteilsfall eine Besonderheit auf. Der Geschädigte hatte ohne Reparaturrechnung abgerechnet. Jedoch:Die Passagen zur Urteilsbegründung sind generell formuliert. Insbesondere heißt es auf Seite sieben, dass die Reparatur erfolgen muss, um das Fahrzeug danach weiter zu nutzen. Bis auf Weiteres sollte also unbedingt davon ausgegangen werden, dass auch nach einer Reparatur gegen Rechnung die Behaltenotwendigkeit besteht.  

    Vorschau: Welchen Einfluss die Entscheidung auf die Fälligkeit der Forderung hat, werden wir in der nächsten Ausgabe besprechen. (Urteil vom 13.11.2007, Az: VI ZR 89/07) (Abruf-Nr. 073907)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 5 | ID 116659