01.03.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Europäischer Gerichtshof
Während ausgeführte Leistungen unstreitig steuerpflichtig sind, unterbleibt eine Umsatzbesteuerung, wenn sich die Zahlung letztlich als Schadenersatz für eine nicht erbrachte Leistung darstellt. Bei vollständig bezahlten, aber vom Kunden letztlich ungenutzt „verfallenen“ Flugtickets hatte der BFH diese Frage unter Verweis auf die ohnehin greifende Anzahlungsbesteuerung offengelassen. Der EuGH hat nun aber in zwei Verfahren die Besteuerung als ausgeführte Leistung bejaht (EuGH ...
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26.02.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
In mehreren Entscheidungen hat der BFH jüngst zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung genommen und dabei wichtige neue Grundsätze aufgestellt. Entgegen der bisherigen Sichtweise ist nun insbesondere auch eine Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften möglich (BFH 2.12.15, V R 25/13, V R 15/14, V R 67/14, V R 12/14).
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25.02.2016 · Nachricht aus GStB · Unternehmen
Der BFH hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Im einen Fall waren die Kosten einer Brauerei abziehbar, weil die Veranstaltungen ausschließlich Werbezwecken gedient hätten. Im anderen Fall blieb einer Versicherungsagentur der Kostenabzug versagt, weil der Event überwiegend wohltätigen Zwecken diente (BFH 16.12.15, IV R ...
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25.02.2016 · Nachricht aus GStB · Freiberuflersozietät
Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und damit seine restriktive Entscheidungspraxis gelockert (BFH 17.9.15, III R 49/13).
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23.02.2016 · Nachricht aus GStB · Erbschaftsteuer
Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird. Dies hat der BFH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden (BFH 28.10.15, II R 46/13).
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23.02.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Steuerticker
In unserem Steuerticker weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es um wichtige „Dauerbrenner“ wie die Dienstwagennutzung im Rahmen von Gewinneinkünften oder die steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten.
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23.02.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Geschäftswagen
Der private Nutzungswert kann bei einem zum notwendigen Betriebsvermögen zählenden Geschäftswagen abweichend von der Ein-Prozent-Regelung mit den auf die Privatnutzung entfallenden Gesamtkosten ermittelt werden. Voraussetzung ist, dass das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Zur Frage der Ermittlung der Gesamtkosten bei Leasingsonderzahlungen hat sich der BFH gerade frisch geäußert (BFH 3.9.15, VI R 27/14, Abruf-Nr. ...
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16.02.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Europäischer Gerichtshof
Der EuGH hat sich in seiner jüngsten Entscheidung klärend zum Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei Verwaltungsleistungen von Immobilienfonds geäußert. Unter den Begriff der „Verwaltung“ von Sondervermögen fällt danach nicht die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien (EuGH 9.12.15, C-595/13, Rs. „Fiscale Eenheid X“).
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16.02.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Aus laufenden Betriebsprüfungen
Häufig scheitert der Vorsteuerabzug lediglich an Formalien. Das ist auch den Kreditorenbuchhaltern der Mandanten bewusst. Dennoch reagieren letztere häufig eher „gelangweilt“, wenn der Steuerberater sie – z. B. im Rahmen einer Mandantenschulung e – zum wiederholten Male daran erinnert. Ein schwerer Fehler, wie zwei Fälle aus der Praxis eindrucksvoll belegen.
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15.02.2016 · Nachricht aus GStB · Umsatzsteuer
Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z. B. E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz so der BFH (3.12.15, V R 43/13). Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine „elektronisch erbrachte Dienstleistung“, ist der Regelsteuersatz anzuwenden.
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