24.02.2017 · Nachricht aus GStB · Kommunen
Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht vor. Denn nach einem aktuellen Urteil des BFH sind Verpachtungstätigkeiten nicht begünstigt (BFH 9.11.16, I R 56/16).
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21.02.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Rückabwicklung von Reverse-Charge-Verfahren
Hat ein Steuerpflichtiger im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung einen zumindest gleich hohen unstreitigen Gegenanspruch gegenüber dem Finanzamt, hat die Finanzbehörde einem Antrag auf Verrechnungsstundung stattzugeben. § 27 Abs. 19 UStG betrifft danach allein das Steuerrechtsverhältnis der Finanzbehörde zu den Bauleistern als Steuerschuldner (FG Köln 29.9.16, 10 K 2772/15, EFG 17, 17; Rev. BFH: V R 57/16).
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21.02.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Rückabwicklung von Reverse-Charge-Verfahren
Nach Auffassung des FG Münster (31.1.17, 15 K 3998/15 U, n.rkr.) entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den leistenden Bauunternehmer erstattet hat oder nicht.
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17.02.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Angehörigen-Mietvertrag
Wird eine Wohnung an den Sohn vermietet und kurz danach unter Vorbehalt eines auf fünf Jahre begrenzten Nießbrauchsrechts auf diesen unentgeltlich übertragen, handelt es sich nicht um eine auf Dauer angelegte Vermietung. Dies hat zur Folge, dass die Überschusserzielungsabsicht im Wege einer Prognose zu überprüfen ist (FG Münster 16.12.16, 4 K 2628/14 F; Rev. zugelassen).
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10.02.2017 · Nachricht aus GStB · Zulässige Kumulation von Erbschaftsteuer und Körperschaftsteuer
Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für die GmbH nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 2016 I R 50/16 auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt (BFH 6.12.16, I R 50/16).
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07.02.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Kapitalgesellschaften
In zwei bemerkenswerten Urteilen hat der BFH klargestellt, dass die Vermietung eines Wohngebäudes an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) zu marktüblichen, aber nicht kostendeckenden Konditionen schnell zu einer vGA führen kann. Die Entscheidungen zeigen, dass bereits ein nicht übermäßig luxuriös ausgestattetes „normales“ Wohngebäude so zur „vGA-Falle“ werden kann (BFH 27.7.16, I R 12/15 u. I R 71/15).
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