07.03.2017 · Nachricht aus GStB · Vorankündigung
Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ vom 20.12.16 (BGBl I 16, 2998) wurde ein neuer § 8d KStG geschaffen. Die Regelung soll verlustbehafteten Unternehmen nutzen, die nicht über hohe stille Reserven verfügen oder in einen Konzernverbund eingegliedert sind. Bei diesen Unternehmen – häufig Neugründungen – ist die Unternehmensfinanzierung oft nur durch die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern möglich, was nach § ...
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01.03.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Buchführung
Mit der Bildung von Rückstellungen kann der Unternehmer einen Aufwand bereits zu einem Zeitpunkt gewinnmindernd berücksichtigen, in dem er noch gar nicht angefallen ist. Rückstellungen sind damit ein bewährtes Mittel, um die Steuerlast zu senken. Allerdings besteht hier kein „Freifahrtschein“ für den Unternehmer. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Rückstellung zulässig, aber auch geboten ist.
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01.03.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Überhöht ausgewiesene USt-Beträge werden gegenüber dem FA geschuldet. § 14c Abs. 1 UStG erlaubt dem Rechnungsaussteller jedoch eine Korrektur in dem Monat, in dem er die Rechnung gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt. Die Finanzverwaltung hatte die USt-Korrektur jüngst zusätzlich davon abhängig gemacht, dass dem Leistungsempfänger der USt-Differenzbetrag auch zurückerstattet worden sei. Das FG Münster hat dem nun klar widersprochen (FG Münster 13.9.16, 5 K 412/13, n.rkr.).
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01.03.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Steuererklärungen
Das Erstellen von Abschlüssen und Steuererklärungen ist Massengeschäft, jedoch beileibe keine einfache Routinearbeit. Der Spagat zwischen einzuhaltenden Vorschriften und dem Ausnutzen von Gestaltungsspielräumen wird immer schwieriger. Damit Sie diese Aufgabe zügig meistern können, haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen für die betrieblichen Steuererklärungen 2016 kompakt zusammengestellt. Ein Leitfaden für die „Privaten Steuererklärungen 2016“ folgt in der nächsten Ausgabe, ...
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01.03.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Verschwiegenes Vermögen
Laut FG Münster ist in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen (FG Münster 24.11.16, 3 K 1627/15 Erb u. 3 K 1628/15 Erb, n.rkr.).
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01.03.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Gesellschaftsrecht
Schon nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung ist die Gesellschafterversammlung bei der GmbH für alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zuständig (§ 46 GmbHG). Daneben wird regelmäßig davon Gebrauch gemacht, diesem Organ durch gesellschaftsvertragliche Regelungen zusätzliche Zuständigkeiten zu verleihen – wie z. B. das Zustimmungserfordernis für bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung. Damit die GmbH handlungsfähig bleibt, muss daher unbedingt sichergestellt sein, dass ...
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28.02.2017 · Nachricht aus GStB · Vermieter
Bei erheblichen Mietausfällen in 2016 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden – allerdings nur noch bis zum 31.3.17. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 ...
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24.02.2017 · Nachricht aus GStB · Personengesellschaftsanteile
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus (FG Münster 27.1.17, 4 K 56/16 F, n.rkr.).
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24.02.2017 · Nachricht aus GStB · Kommunen
Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht vor. Denn nach einem aktuellen Urteil des BFH sind Verpachtungstätigkeiten nicht begünstigt (BFH 9.11.16, I R 56/16).
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22.02.2017 · Nachricht aus GStB · Personenbezogene Betrachtung
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden. Somit kann jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen (BFH 15.12.16, VI R 53/12 und VI R 86/13). Der BFH hat damit seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG zugunsten der Steuerzahler geändert.
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