14.12.2012 · Nachricht aus FMP · Forderungsrecht
Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Thema des Monats
Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Schwellengebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem
Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 Prozent der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH 11.7.12, VIII ZR 323/11, Abruf-Nr. 122519 ).
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Kostenrechtsmodernisierung
Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wirft seine Schatten voraus. Nachdem die Bundesregierung den Entwurf am 29.8.12 beschlossen und der Bundesrat am 26.10.12 dazu Stellung genommen hat, ist davon auszugehen, dass das Gesetz zum 1.7.13 in Kraft tritt. Das entspricht dem übereinstimmenden Willen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. In den kommenden Ausgaben stellt FMP die Verbindung zwischen den Tätigkeiten im Forderungsinkasso und den neuen Kostenregeln dar und empfiehlt hieraus ...
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Versagungsgründe
Ist über die Restschuldbefreiung im Hinblick auf das Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bereits vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden, kann ein absonderungsberechtigter Gläubiger, dessen Forderung für den Ausfall zur Tabelle festgestellt ist, einen Versagungsantrag stellen, wenn er seinen Ausfall glaubhaft macht (BGH 11.10.12, IX ZB 230/09, Abruf-Nr. 123340 ).
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Verfahrenspraxis
1. Der Gläubiger einer im Anmeldungsverfahren bestrittenen Forderung muss den Nachweis der rechtzeitigen Klageerhebung so führen, dass der Insolvenzverwalter sicher erkennen kann, ob die Klage innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist erhoben ist. 2. Will sich der Gläubiger zur Wahrung der Frist die Vorwirkungen der Einreichung der Klage bei deren Zustellung demnächst zunutze
machen, muss er dem Verwalter den tatsächlichen Eingang der Klage bei dem zuständigen Gericht und, wenn ...
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · verfahrenskosten
§ 14 Abs. 3 InsO ist eng auszulegen. Er ist nicht einschlägig bei ursprünglich zulässigen und dann durch Erfüllung unzulässig gewordenen, sondern lediglich bei als unbegründet abgewiesenen Anträgen (LG Bonn 7.12.11, 6 T 258/11, Abruf-Nr. 123648 ).
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Risikoabwägung
Mit der wahrheitswidrigen Behauptung gegenüber dem Insolvenzgericht, ein Schuldner sei zahlungsunfähig, wird der Tatbestand der falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB erfüllt. Ein anderer im Sinne dieser Vorschrift kann auch eine juristische Person sein (OLG Koblenz 15.10.12, 2 Ss 68/12, Abruf-Nr. 123647 ).
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Prozessrecht
Ab dem 1.1.14 muss der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren, der Zwangsvollstreckung und dem Kostenrecht über seine Rechtsbehelfe
gegen eine anfechtbare Entscheidung belehrt werden. Zugleich ist ihm darzustellen, bei welchem Gericht er den Rechtsbehelf in welcher Form und in welcher Frist einlegen muss.
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Fälligkeit
Ein Gläubiger kann nicht gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Frist zur Leistung vor deren Fälligkeit gesetzt hat. Das gilt auch, wenn bereits vor Fälligkeit ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder der Leistungswilligkeit des Schuldners bestehen.
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07.12.2012 · Fachbeitrag aus FMP · Kaufvertrag
Die aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (NJW 11, 2269) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 2. Alt. BGB („Lieferung
einer mangelfreien Sache“) betreffend die Aus- und Einbaukosten bei
Ersatzlieferung gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern. Sie ist auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag (b2c) beschränkt ist und gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c).
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