01.01.2004 · Fachbeitrag aus FK · Unterhalt
Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dazu, was Sie im Hinblick auf die Unterstützung im Ausland lebender Angehöriger beachten müssen, der folgende Beitrag:
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus FK · Versorgungsausgleich
Ein nicht volldynamisches Anrecht der betrieblichen Altersversorgung ist gemäß § 1587a Abs. 4 i.V. mit Abs. 3 Nr. 2 BGB grundsätzlich auch dann im Wege der Ermittlung eines Barwerts nach der BarwertVO in ein volldynamisches Anrecht umzurechnen, wenn ihm ein individuelles Deckungskapital zu Grunde liegt (wie z.B. bei den Formen der Direktversicherung und zum Teil auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds (BGH 23.7.03, XII ZB 162/00, FamRZ 03, 1648, Abruf-Nr. 032121).
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus FK · Versorgungsausgleich
Die Ermittlung des Barwertes von Anrechten einer nicht-volldynamischen Versorgung (hier: Bayerische Apothekerversorgung) bestimmt sich seit dem 1.1.03 nach der BarwertVO in der Fassung der Zweiten VO zur Änderung der BarwertVO vom 26. 5.03 (BGBl. I, 728). Den Bedenken des Senats im Beschluss vom 5.9.01 (BGHZ 148, 351 = FamRZ 01, 1695, FK 02, 1; Abruf-Nr. 011385) ist durch die Änderung der BarwertVO Rechnung getragen (BGH 23.7.03, XII ZB 152/01, FamRZ 03, 1639, Abruf-Nr. 032153).
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01.01.2004 · Fachbeitrag aus FK · Unterhalt
Der Splittingvorteil, der sich daraus ergibt, dass der Unterhaltsverpflichtete wieder geheiratet hat, ist vom Gesetzgeber der bestehenden - neuen - Ehe zugewiesen und darf dieser nicht dadurch entzogen werden, dass er bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs für den geschiedenen Ehegatten einkommenserhöhend berücksichtigt wird (BVerfG 7.10.03, 1 BvR 246/93 und 2298/94, FamRZ 03, 1821, Abruf-Nr. 032740).
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus FK · Weiterer Unterhalt
18. Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes aus § 1615l BGB
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
11. Bemessungsgrundlage (Bedarf des minderjährigen Kindes/Tabellenunterhalt)
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus FK · Leistungen Dritter
Sie werden nur als Einkommen berücksichtigt,
wenn es dem Willen des Dritten entspricht. Nach OLG Hamm werden sie im
Mangelfall auch angerechnet, wenn sie sonst unberücksichtigt
bleiben müssten. Anmerkung: Dies entspricht der BGH-Rechtsprechung
und dürfte auch in anderen OLG-Bezirken so gelten, wenn das
Ergebnis angemessen ist.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus FK · Leitlinien der OLG
Sie sind nach allen OLG als Einkommen in der
Höhe anzusetzen, wie sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen,
wie z.B. Firmenwagen und Deputate, etc.
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