20.07.2012 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass trotz der ausdrücklichen Regelung in § 1361 Abs. 4, § 1360 Abs. 3, § 1614 BGB in Eheverträgen und in Scheidungsfolgenvereinbarungen auf Trennungsunterhalt verzichtet wird. Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nichtigkeit dieses Verzichts auch die weiteren Regelungen des notariellen Vertrages erfasst.
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20.07.2012 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
1. Haben die Parteien im Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltspflicht vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen. 2. Der Unterhaltsanspruch der nachfolgenden Ehefrau hat keine Auswirkungen auf den Unterhaltsbedarf der früheren Ehefrau nach § 1578 BGB; dieser Anspruch ist allein im Rahmen der Leistungsfähigkeit des ...
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20.07.2012 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
1. Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens i.S. von § 1579 Nr. 7 BGB. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung. 2. Ein Härtegrund kann nicht nur angenommen werden, wenn die anderweitige leibliche Vaterschaft unstreitig ist, sondern auch, wenn der Ausschluss der leiblichen Vaterschaft des Ehemanns in zulässiger ...
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20.07.2012 · Fachbeitrag aus FK · Nebengüterrecht
Leben gesamtschuldnerisch haftende Eheleute voneinander getrennt, sei es auch nur in der ehelichen Wohnung, ist im Innenverhältnis von der Grundregel des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB auszugehen (OLG Oldenburg 13.4.12, 11 UF 20/12, n.v., Abruf-Nr. 122035 .
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19.07.2012 · Nachricht aus FK · Betreuungsrecht
Die Betreuerinnen begehrten die Genehmigung einer Zwangsbehandlung der wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung stehenden, einwilligungsunfähigen und geschlossen untergebrachten Betroffenen. Diese benötigen wegen ihrer Erkrankung zwar eine medikamentöse Behandlung, lehnen die Behandlung krankheitsbedingt aber ab. Die Anträge der Betreuerinnen blieben vor dem AG und LG erfolglos. Mit den von den LG zugelassenen Rechtsbeschwerden verfolgten die Betreuerinnen ihre Anträge auf ...
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