24.05.2022 · Nachricht · Gewerbesteuer
Das FG Münster (5.11.21, 14 K 2364/21 G,F, EFG 22, 254; Rev. BFH IV R 25/21, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass Gewerbeverluste, die eine GmbH vor der Einbringung ihres Betriebes im Ganzen in eine atypisch stille Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) erzielt hatte, als Gewerbeverluste mit den auf sie entfallenden Gewinnanteilen an der Mitunternehmerschaft nachfolgender Erhebungszeiträume nach Maßgabe von § 10a GewStG verrechnet werden können. Die bei der GmbH nach dem Einbringungsvorgang ...
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23.05.2022 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Bekanntlich können Verluste bei den sonstigen Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) – im Unterschied zu den gewerblichen Verlusten – mit Überschüssen aus denselben sonstigen Einkünften verrechnet werden (§ 22 Nr.
19.05.2022 · Fachbeitrag ·
Erledigte Verfahren
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen.
17.05.2022 · Nachricht ·
Erbschaftsteuer
Das FG Münster (24.11.21, 3 K 2174/19 Erb; Rev. BFH II R 49/21, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen die Regelung des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG im Weg der teleologischen Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass sie nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1, d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient.
16.05.2022 · Nachricht ·
Sonderausgabenabzug
Höchstrichterlich ungeklärt ist die Rechtsfrage, ob der Geschäftsführer einer GmbH, die gemäß § 42d EStG als Arbeitgeberin für nachzuentrichtende Lohn- und Kirchensteuer in Haftung genommen worden war, die von ...
12.05.2022 · Fachbeitrag ·
Erledigte Verfahren
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berufung auf das Unionsrecht für Leistungen im Bereich des Sports.
10.05.2022 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG können ab dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 EUR im Monat. Das Gesetz bestimmt allerdings nicht näher, welche Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung auf „die Nutzung der Unterkunft“ entfallen und daher nur begrenzt abziehbar sind. Nach Ansicht der Finanzverwaltung (BMF 24.10.14, IV C 5 - S 2353/14/10002, BStBl.