Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht.
Nach einer Entscheidung des FG Schleswig-Holstein (17.5.22, 4 K 153/20; Rev. BFH V R 11/22, Einspruchsmuster ) sind am üblichen Brauchtum orientierte Trauerreden regelmäßig nicht als künstlerische Darbietungen i.
Das FG Münster (23.5.22, 5 K 714/20 U, Urteil; Rev. BFH XI R 18/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass durch gegenüber Ferkelproduzenten erbrachte Beratungsleistungen (im Streitfall: Sauenplanführung, Trächtigkeitsberatung, Betriebszweigauswertung und Intensivberatung) nicht selbst der begünstigte Zweck des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG erreicht wird, auch wenn sie konkret auf den Betrieb des jeweiligen Ferkelproduzenten bezogen sind. Sie unterfielen auch nicht unmittelbar der Leistungs- und ...
Hat ein Steuerpflichtiger jeweils Darlehen aufgenommen zur Finanzierung einer privat genutzten Wohnung und einer vermieteten Wohnung und werden diese Darlehensverträge aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Voraussetzungen einer wirksamen förmlichen Zustellung auch während der COVID-19-Pandemie.
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Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, Sonderausgaben.