Das FG Hessen (11.5.22, 8 K 365/17, EFG 22, 1913, Urteil; Rev. BFH III R 33/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass die Aufwendungen für die Buchung von Werbeträgern keine gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnenden Mietaufwendungen darstellen. Die Vorschrift erfasse Entgelte für die Benutzung fremder beweglicher Anlagegüter. Hinzugerechnet werden könnten nur Miet- und Pachtzinsen, die auf Basis eines Miet- oder Pachtvertrags entrichtet würden. Im Streitfall hatte die Klägerin aber ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags.
In Zeiten, in denen Steuerpflichtige und deren steuerlicher Berater mit den FÄ – und ab 2023 auch mit den FGen – nur noch auf elektronischem Wege kommunizieren, stellt sich immer häufiger das Problem der ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Anwendung der Differenzbesteuerung beim Weiterverkauf von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den allgemeinen Zweckbetrieb einer Beschäftigungsgesellschaft.
Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 S.
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Das FG Münster (15.9.22, 1 K 2751/20 G; Rev. BFH IV R 26/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell zu einer gewerbesteuerlichen Problematik wie folgt Stellung genommen: Wird ein Kommanditanteil veräußert, der mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Im Hinblick auf den unbelasteten Anteil bleibt er dagegen steuerfrei.