In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zum privaten Veräußerungsgeschäft nach Grundstücksteilung.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Nichtberücksichtigung „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste.
Das FG Baden-Württemberg (9.5.22, 9 K 2651/21, EFG 22, 1823, Urteil; Rev. BFH I R 22/22, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der Tatbestand von § 3 Nr. 6 EStG auch dann erfüllt sein kann, wenn eine ...
|Wird ein Ehepaar vor dem Abschluss eines Ehevertrags mit der Vereinbarung eines Wechsels des Güterstandes steuerlich falsch über die Steuerfolgen beraten (Im Streitfall: Einkommensteuerliche Auswirkung der Übertragung von GmbH-Anteilen zur Erfüllung einer Zugewinnausgleichsforderung) und war die steuerliche Auskunft – für Dritte klar erkennbar – entscheidende Grundlage für den Abschluss des Ehevertrags mit der Folge, dass ein Festhalten an dem Vertrag den Beteiligten angesichts der gravierenden ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Das FG Niedersachsen (20.7.22, 4 K 88/21, Urteil; Rev. BFH IX R 14/22; Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Veräußerung eines zuvor abgetrennten Gartengrundstücksteils bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im Übrigen nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen ist.