Das FG Münster (15.9.22, 1 K 2751/20 G; Rev. BFH IV R 26/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell zu einer gewerbesteuerlichen Problematik wie folgt Stellung genommen: Wird ein Kommanditanteil veräußert, der mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Im Hinblick auf den unbelasteten Anteil bleibt er dagegen steuerfrei.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht.
Nach einer Entscheidung des FG Schleswig-Holstein (17.5.22, 4 K 153/20; Rev. BFH V R 11/22, Einspruchsmuster ) sind am üblichen Brauchtum orientierte Trauerreden regelmäßig nicht als künstlerische Darbietungen i. S. d. UStG zu qualifizieren. Die nach der Rechtsprechung des BFH erforderliche schöpferische Gestaltungshöhe werde nicht bereits durch einen niveauvollen Redetext erreicht. Für die Abgrenzung einer künstlerischen von einer herkömmlichen unternehmerischen Betätigung kommt es danach nicht auf ...
Das FG Münster (23.5.22, 5 K 714/20 U, Urteil; Rev. BFH XI R 18/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass durch gegenüber Ferkelproduzenten erbrachte Beratungsleistungen (im Streitfall: Sauenplanführung, ...
Hat ein Steuerpflichtiger jeweils Darlehen aufgenommen zur Finanzierung einer privat genutzten Wohnung und einer vermieteten Wohnung und werden diese Darlehensverträge aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Voraussetzungen einer wirksamen förmlichen Zustellung auch während der COVID-19-Pandemie.