In § 16 ErbStG werden die erbschaftsteuerlichen Freibeträge geregelt. Kinder erhalten einen Freibetrag i. H. v. 400.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), während Enkeln („Kinder der Kinder“) nur ein Freibetrag i. H. v. 200.000 EUR zusteht (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Anders ist es jedoch, wenn die Kinder-Generation zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben ist. Dann steht auch Enkeln der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG zu. Zivilrechtlich besteht die Möglichkeit, durch einen Erbvertrag ...
Ab dem 1.1.23 ist die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz auch für Steuerberater/innen verpflichtend. Ab diesem Datum gelten die Einrichtungs-, die Registrierungs- sowie die aktive und passive ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels.
Im Urteil vom 14.4.22 hatte sich das FG Baden-Württemberg (1 K 2137/21, Rev. BFH: III R 23/22, Einspruchsmuster ) mit der Frage zu befassen, ob der Bezug einer privaten Rente, deren Kapitalstamm mit Zuwendungen eines Elternteils und eigenen Ersparnissen des Kindes dotiert wurde, nur mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil bei den kindeseigenen Mitteln im Rahmen von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen ist. Das FG hat sich zugunsten des Kindergeldberechtigten dafür entschieden, dass die private Rente ...
Die Einkünfte von Organgesellschaften sind nach Auffassung des FG Baden-Württemberg (24.3.22, 3 K 2794/20; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) im Rahmen der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags beim Organträger ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als Arbeitslohn.
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Land- und Forstwirte, die ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen gem. § 24 Abs. 1 UStG besteuern, führen nach einer Entscheidung des FG Münster (29.3.22, 5 K 1589/21 U, Rev. BFH XI R 12/22, Einspruchsmuster ) mit ihren Hilfsgeschäfte (etwa der Veräußerung von Anlagevermögen) steuerbare Umsätze aus. Der Erwerb von Nutzfahrzeugen von Land- oder Forstwirten, die ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 Abs. 1 UStG besteuern, berechtigt danach nicht zur Anwendung der Differenzbesteuerung nach ...