Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. In diesem Zusammenhang hat das FG Münster (12.6.24, 6 K 564/19 G, F; Rev. BFH IV R 10/24, Einspruchsmuster ) entschieden, dass die Regelungen in § 4 Abs. 4a EStG auch in einer mehrstöckigen Personengesellschaft ohne Beteiligung einer natürlichen Person anwendbar sind. Die im ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts werfen Dietrich Loll und seine Co-Moderatorin, Rechtsanwältin Aigerim Rachimow, einen Blick auf die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen über das ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.
Das FG Münster (19.1.23, 12 K 2791/22 F; Rev. BFH VIII R 12/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die im Gegenzug für die Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 295 Abs. 2 InsO geleisteten bzw. auf das Streitjahr bezogen noch zu leistenden Zahlungen keine steuermindernd zu berücksichtigenden Betriebsausgaben oder Verbindlichkeiten darstellen. Ob die im Streitjahr erfolgten Zahlungen in die Insolvenzmasse bereits keine Aufwendungen im bilanzsteuerlichen ...
Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E; Rev. BFH VIII R 34/23, Einspruchsmuster ) stellt die Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe in NRW (sog. „NRW ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht.
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Das FG Köln (29.2.24, 7 K 95/23; Rev. BFH IX R 14/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen in Form eines Verzichts als nicht steuerbare Einkünfte anzusehen sind.