Das FG Hessen (22.2.24, 10 K 1208/23; Rev. BFH IX R 12/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG anfallen, als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte aus § 17 EStG gewinnmindernd zu berücksichtigen sind.
Nach § 35 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 4 EStG richtet sich der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag und an der zu zahlenden Gewerbesteuer nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren.
Nach einem Urteil des FG Düsseldorf (7.3.24, 9 K 382/23 G,F; Rev. BFH XI R 9/24, Einspruchsmuster ) ist die Rückausnahme des § 8 d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Steuerbarkeit der Energiepreispauschale.
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
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Das FG Schleswig-Holstein (15.12.23, 3 K 88/22; Rev. BFH VI R 2/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019 wegen der (aufgrund der Coronapandemie) gesetzlich verlängerten Abgabefrist ein Verspätungszuschlag nach Ablauf der gesetzlich verlängerten Abgabefrist nicht nach § 152 Abs. 2 AO – sondern allenfalls nach § 152 Abs. 1 AO – festgesetzt wird.