Der Gesetzgeber hat bereits mit Wirkung ab dem VZ 2014 die Abzugsfähigkeit von Prozesskosten zur Brechung der zuvor bürgerfreundlicheren Rechtsprechung des BFH restriktiv in § 33 Abs. 2 S. 4 EStG begrenzt.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung.
Das FG Düsseldorf (28.10.22, 1 K 465/19 E, AO; Rev. BFH VIII R 10/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass alleine die Erfassung und Verbuchung von Zahlungen an die nahe stehende Person des Gesellschafters in der Bilanz und Buchhaltung der zahlenden Kapitalgesellschaft im Rahmen eines Aktivtausches (Zugang Darlehenskonto, Abgang Bankkonto), was sich als Buchungsfehler/Bilanzierungsfehler mangels steuerrechtlicher und zivilrechtlicher Wirksamkeit darstellt, der Erfassung einer vGA nicht entgegensteht.
Das FG Münster (7.12.22, 6 K 2026/20 E; Rev. BFH X R 6/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Anerkennung eines Versorgungsvertrages wegen fehlenden Rechtsbindungswillens zu versagen ist, wenn der ...
Das FG Münster (2.7.24, 6 K 1425/21 F; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Gewinnanteile der Tochterpersonengesellschaften für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG bei der Mutterpersonengesellschaft ...
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In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Einführung des Steuerbefreiungstatbestandes des § 3 Nr. 72 EStG für Photovoltaikanlagen.|